Konfraternität Sankt Petrus Ablass

13. Juni 2008, Generalhaus, Freiburg

Die Apostolische Pönitentiarie gewährt aufgrund der ihr von Papst Benedikt XVI. verliehenen Vollmacht den Mitgliedern der Konfraternität St. Petrus folgende Ablässe (per Dekret am 7. Juni 2008, wie gewöhnlich für 7 Jahre ad experimentum) unter den üblichen Bedingungen (sakramentale Beichte, Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Hl. Vaters):

1. Vollkommene Ablässe:

a) Am Tag des Eintritts in die Konfraternität,
b) Am 22. Februar, Thronfest des hl. Apostels Petrus und Gründungstag der Konfraternität,
c) Am 29. Juni, Fest der hll. Apostel Petrus und Paulus;
 

2. Teilablass:

Für ein Werk der Frömmigkeit oder der Nächstenliebe in der Eigenschaft als Mitglied der Konfraternität.
 

Beten wir dankbaren Herzens für unseren Hl. Vater Papst Benedikt XVI., der uns ermöglicht, die Konfraternität als besonderes Mittel der Heiligung zu nutzen.

P. Armand de Malleray FSSP,
Capellanus der Konfraternität St. Petrus