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Am 29. Juni 2003 approbierte der Heilige Stuhl die Konstitutionen
der Priesterbruderschaft St. Petrus. Bis dahin waren die Konstitutionen
nur probeweise approbiert. Sie wurden im Jahr 1999 vom Heiligen
Stuhl und im Jahr 2000 vom Generalkapitel der Bruderschaft (der
höchsten leitenden Körperschaft des Instituts) genau geprüft.
[Original: in französisch]
KONSTITUTIONEN DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST.
PETRUS (FSSP)
I. WESEN, GEIST UND ZIEL DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PETRUS
a) Wesen 1. Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist
eine klerikale Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen
Rechts. Ihre Mitglieder verfolgen entsprechend dem Wortlaut des
Rechtes das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel und streben,
indem Sie ein brüderliches Leben in Gemeinschaft gemäß einer besonderen
Form führen, durch Befolgung der Konstitutionen nach der Vollkommenheit
der Liebe (vgl. CIC can. 731 §1).
b) Geist 2. Das Meßopfer steht im Mittelpunkt der Spiritualität
und des Apostolates der Bruderschaft St. Petrus. Die Mitglieder
der Gesellschaft leben in der Überzeugung, daß die ganze Wirkungskraft
ihres Apostolates aus dem Opfer unseres Herrn fließt, das sie täglich
darbringen.
3. Die Bruderschaft ist also besonders unter den Schutz des Hohenpriesters
Jesus Christus gestellt, dessen ganze Existenz priesterlich war
und bleibt und für den das Kreuzesopfer der Beweggrund seiner Menschwerdung
gewesen ist.
4. Sie steht ebenso unter der Schirmherrschaft Mariens, Mutter
des Priesters per excellentiam und daher Mutter aller Priester,
in denen sie ihren Sohn bildet. Sie enthüllt ihnen die tiefen Gründe
ihres Zölibates, der die Voraussetzung für die Entfaltung ihres
Priestertums ist.
5. Die Bruderschaft St. Petrus stellt sich auch unter den Schutz
des heiligen Apostels Petrus (vgl. Mt. 26,19). Die Mitglieder der
Gesellschaft sind Priester und vergessen daher nie, daß der Göttliche
Erlöser seine Gewalt der Kirche übertragen hat, damit er bis zum
Ende der Zeiten das Heilswerk fortsetze, das er für das Menschengeschlechtes
am Kreuze vollbrachte, und daß er die Kirche somit teilnehmen lassen
wollte an seinem einzigen und ewigen Priestertum (vgl. Pius XII.,
Menti nostrae vom 23. Sept. 1950; AAS 42 (1950), S. 659).
6. Die im Geist des Apostolischen Schreibens Motu Proprio “Ecclesia
Dei adflicta” von Papst Johannes Paul II. (2. Juli 1988) errichtete
Priesterbruderschaft St. Petrus bekennt ihre Treue zum Papst, der,
gemäß den Worten des I. Vatikanischen Konzils (Pastor aeternus),
“Nachfolger des heiligen Petrus, des Apostelfürsten, ebenso wie
der Stellvertreter Christi, das Haupt der gesamten Kirche, der Vater
und Lehrer aller Christen ist” (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Lumen
Gentium, Nr.22). “Jedes ihrer Glieder hat die Pflicht, dem obersten
Kirchenfürsten als höchsten Vorgesetzten zu gehorchen” (vgl. can
590 §2).
c) Ziel der Bruderschaft 7. Das Ziel der Bruderschaft
St. Petrus ist die Heiligung der Priester durch die Ausübung des
Priesteramtes. Im besonderen will sie das Leben des Priesters auf
das ausrichten, was wesentlich seine Daseinsberechtigung darstellt,
nämlich auf das Heilige Meßopfer, in all seiner Bedeutung, mit allem,
was daraus hervorgeht und allem, was damit verbunden ist.
8. Die Priesterbruderschaft St. Petrus hat die besondere Absicht,
dieses Ziel durch treue Befolgung der “liturgischen und spirituellen
Traditionen” zu erreichen, im Einklang mit den Bestimmungen des
Motu Proprio vom 2. Juli 1988, das zu ihrer Gründung geführt hat.
9. Den Mitgliedern der Gesellschaft liegt es am Herzen, geistlich
und materiell bestmöglich das Meßopfer vorzubereiten, “dieses große
Geschenk des Göttlichen Erlösers” (Pius XII., Menti nostrae, op.
cit., S. 659) Jesus Christus der “ewiger und anhaltender Quell unseres
Priestertums in der Kirche” ist (Johannes Paul II., Brief an die
Priester, 29.Februar 1980). Jene Mitglieder, die nicht Priester
sind, sollen sich bemühen, auf dieses Ziel hin mitzuwirken durch
die Verwirklichung ihrer spezifischen Berufung, die im Dienste des
Priestertums steht.
d) Verwirklichung des Zieles 10. Die Bruderschaft widmet
sich allen Werken der Priesterausbildung, ebenso allem, was in Bezug
dazu steht; dies gilt in erster Linie für die Mitglieder der Gesellschaft,
doch auch für andere Priesteramtskandidaten - mit der Zustimmung
ihrer Bischöfe. Man wird darüber wachen, daß die Priesterausbildung
ihr Hauptziel erreiche, die Heiligung des Priesters, die dank einer
gesunden geistlichen und intellektuellen Formung erlangt wird. Dies
vor allem durch die sakramentale Gnade, die den Priester beständig
heiligt, wenn er mit ihr zusammenwirkt, indem er sich der Mittel
bedient, die ihm die Kirche im Konzilsdekret „Presbyterorum Ordinis“
(Nr. 18) vorlegt. Den so häufig von den Päpsten, Konzilien und vom
Kirchenrecht wiederholten Wünschen und Vorschriften entsprechend
gründen die philosophischen und theologischen Studien im Seminar
hauptsächlich auf den Prinzipien und Methoden des heiligen Thomas
von Aquin. Auf diese Weise können die Seminaristen mit Sorgfalt
die modernistischen Irrtümer in Philosophie und Theologie vermeiden
(vgl. Pius X., Pascendi: AAS 40 (1907), S. 596 ff.; Pius XII., Humani
generis: AAS 42 (1950), S. 561 ff.; Paul VI., Mysterium fidei: AAS
57 (1965), S. 753 ff.).
11. Bezüglich der Priesterausbildung richtet sich die Bruderschaft
nach den Bestimmungen der vom Heiligen Stuhl herausgegebenen “ratio
studiorum”. Ein Direktorium wird die Studienordnung im Seminar in
Übereinstimmung mit dem Recht genauer bestimmen.
12. Um die Heiligung des Klerus zu fördern, bietet die Bruderschaft
St. Petrus den Priestern die Möglichkeit von Exerzitien und Einkehrtagen
an. Die Niederlassungen der Gesellschaft könnten als Sitz für Priestervereinigungen
in Frage kommen, oder als Orte für die Herausgabe von Zeitschriften,
die sich der Heiligung der Priester widmen. Die Gesellschaft will
bereitwillig alten, gebrechlichen oder sich in Schwierigkeiten befindlichen
Priestern behilflich sein.
13. Die der Pfarrei ähnliche Seelsorge ist ein Werk, dem sich
die Bruderschaft widmet, falls ein Bischof diesen Dienst in Anspruch
nimmt. Diese Aufgaben werden Gegenstand von Übereinkünften mit den
Diözesanbischöfen sein, damit es der Bruderschaft ermöglicht werde,
ihr Apostolat entsprechend dem ihr eigenen Charisma auszuüben. Sie
soll jedoch die anderen Formen der Seelsorge, die sich ihm anbieten,
nicht vernachlässigen, und zwar immer entsprechend dem ihr eigenen
Charisma.
14. Schulen, die soweit als möglich frei sind von Beeinträchtigungen
weltlicher Art, werden von ihr unterstützt und unter Umständen von
Mitgliedern der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht
(vgl. CIC. can. 796 ff.) gegründet werden. Aus diesen Schulen sollen
Berufungen und christliche Familien hervorgehen.
15. Die Bruderschaft St. Petrus will die Berufung von Hilfskräften
für den Dienst am Altar und für alles, was sich auf den Altar bezieht,
fördern: Teilnahme an der Liturgie, an den Sakramenten, an der katechetischen
Unterweisung, und ganz allgemein alles, was die Priester in ihrem
Amt unterstützt (im Einklang mit dem Kanon 738 §2).
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