Dokumente Gründungsdekret der Priesterbruderschaft Sankt Petrus, 18. Oktober 1988
[Original: Latein]
PÄSTLICHE KOMMISSION ECCLESIA DEI Prot.No.234/88
DEKRET
Die Pästliche Kommission Ecclesia Dei errichtet
kraft besonderer vom Papst verliehener Vollmacht auf Bitten des
Hochwürdigen Herrn Joseph Bisig die Priesterbruderschaft St. Petrus
als Klerikergemeinschaft des Apostolischen Lebens Päpstlichen Rechts
gemäss den Vorschriften des kanonischen Rechts durch dieses Dekret
mt allen Rechtsfolgen.
Die Priesterbruderschaft St. Petrus setzt sich zum Ziel die
Heiligung der Priester durch Ausübung des pastoralen Dienstes, vornehmlich
durch die Gleichförmigkeit ihres Lebens mit dem eucharistischen
Opfer und die Beobachtung der liturgischen und disziplinären Traditionen,
die der Papst im Apostolischen Schreiben Ecclesia
Dei vom 2. Juli d.J. anführt,
das als Motu Proprio ergangen ist.
Eine derartige Errichtung hat auch das Recht, von dem can. 611
handelt, zur Folge.
Die Priesterbruderschaft unterliegt den Normen des CIC, den Anordnungen
dieses Dekretes und den Konstitutionen sowie weiteren Vorschriften
des Eigenrechts.
Den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Petrus und anderen
Priestern, die in den Häusern der Bruderschaft zu Gast sind oder
in ihren Kirchen den heiligen Dienst vollziehen, wird der Gebrauch
der liturgischen Bücher gestattet, die
bereits 1962 in Geltung waren.
Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus haben mit
besonderer Sorgfalt auf die Gemeinschaft mit dem Bischof und dem
diözesanen Presbyterium gemäß can. 679-683 bedacht zu sein, um die
notwendige Einheit der Kirche so gut wie nur möglich zu fördern.
Ebenso müßen sie in Ausübung des pastoralen Dienstes die Vorschriften
des Rechts beachten, besonders die Vorschriften, die die gültige
und erlaubte Spendung des Bußsakramentes und der Eheschließung sowie
die Eintragung in die Pfarrmatrikel...gemäß can. 535 § 1 betreffen.
Die von dieser Päpstlichen Kommission geprüften Satzungen der
Priesterbruderschaft St. Petrus werden auf drei Jahre genehmigt.
Als Generaloberer der Bruderschaft wird gleichfalls auf drei
Jahre der Priester Herr Joseph Bisig ernannt.
Im Hinblick auf die besonderen Umstände wird die Priesterbruderschaft
St. Petrus bis auf weiteres bezüglich aller rechtlichen Folgen der
Autorität des Apostolischen Stuhls unterstellt, dessen Organ diese
Päpstliche Kommission ist.
Der Heilige Vater, Papst Johannes Paul II. hat dies anlässlich
der Audienz für den unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen
Kommission Ecclesia Dei am 18. Oktober bestätigt
und die Veröffentlichung des Gründungsdekretes der Priesterbruderschaft
St. Petrus als Gesellschaft Apostolischen Lebens sowie die Anerkennung
seiner Konstitutionen "ad experimentum" angeordnet.
Ceci nonobstant toutes dispositions contraires.
Rom, Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei,
am 18. Oktober 1988.
AUGUSTIN Cardinal MAYER Präsident
CAMILLE PERL Sekretär
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