Gründungsakt der Priesterbruderschaft St. Petrus

[Original: Französisch]

Durch diesen Akt gründen die unterzeichnenden Kleriker die Priesterbruderschaft St. Petrus als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CIC (can. 731-746), unter Berücksichtigung der im Protokoll vom 5. Mai 1988 und dem Motu proprio Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988 vorgesehenen Exemption. Diese Gesellschaft kann zur Mitarbeit auch Brüder aufnehmen.

Die Konstitutionen, welche die Ziele und die Spiritualität dieser Gemeinschaft näher definieren sollen, werden sich an den approbierten Statuten der Priesterbruderschaft St. Pius X. orientieren, vorbehaltlich des Rechtes jene Änderungen vorzunehmen, die sich aufgrund der aktuellen Umstände als notwendig erweisen werden.

Die Unterzeichnenden bitten den Heiligen Stuhl die genannte Gesellschaft in kürzest möglicher Frist zu approbieren, damit sie tatkräftig zur Einheit und zum Wohl der Kirche zu wirken vermag.

Geschehen in Hauterive am 18. Juli 1988

[Unterschriften]

P. Josef Bisig

Abbé Ph. Tournyol du Clos

P. Gabriel Baumann

Abbé Christian Lafargue

Abbé Patrick du Fay de Choisinet

Abbé Albert Jacquemin

P. J-M. Gervais1M. l’abbé Gervais hat das Projekt der Gründung vor dem Errichtungsdekret vom 18. Oktober 1988 verlassen.

P. Klaus Gorges

P. Engelbert Recktenvald

Abbé Christian Gouyaud

P. Franz Prosinger

Walthard Zimmer (diacre)

[Abbé Denis Coiffet]2M. l’abbé Coiffet, der am 18. Juli 1988 zur Unterzeichnung des Dokumentes nicht anwesend sein konnte, ist nichtsdestoweniger ein Gründer.