Kürze Übersicht der Konstitütionen der Priesterbruderschaft St. Petrus

Am 29. Juni 2003 approbierte der Heilige Stuhl die Konstitutionen der Priesterbruderschaft St. Petrus. Bis dahin waren die Konstitutionen nur probeweise approbiert. Sie wurden im Jahr 1999 vom Heiligen Stuhl und im Jahr 2000 vom Generalkapitel der Bruderschaft (der höchsten leitenden Körperschaft des Instituts) genau geprüft.

[Original: in französisch]

I. WESEN, GEIST UND ZIEL DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PETRUS

a) Wesen

1. Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts. Ihre Mitglieder verfolgen entsprechend dem Wortlaut des Rechtes das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel und streben, indem Sie ein brüderliches Leben in Gemeinschaft gemäß einer besonderen Form führen, durch Befolgung der Konstitutionen nach der Vollkommenheit der Liebe (vgl. CIC can. 731 §1).

b) Geist

2. Das Meßopfer steht im Mittelpunkt der Spiritualität und des Apostolates der Bruderschaft St. Petrus. Die Mitglieder der Gesellschaft leben in der Überzeugung, daß die ganze Wirkungskraft ihres Apostolates aus dem Opfer unseres Herrn fließt, das sie täglich darbringen.

3. Die Bruderschaft ist also besonders unter den Schutz des Hohenpriesters Jesus Christus gestellt, dessen ganze Existenz priesterlich war und bleibt und für den das Kreuzesopfer der Beweggrund seiner Menschwerdung gewesen ist.

4. Sie steht ebenso unter der Schirmherrschaft Mariens, Mutter des Priesters per excellentiam und daher Mutter aller Priester, in denen sie ihren Sohn bildet. Sie enthüllt ihnen die tiefen Gründe ihres Zölibates, der die Voraussetzung für die Entfaltung ihres Priestertums ist.

5. Die Bruderschaft St. Petrus stellt sich auch unter den Schutz des heiligen Apostels Petrus (vgl. Mt. 26,19). Die Mitglieder der Gesellschaft sind Priester und vergessen daher nie, daß der Göttliche Erlöser seine Gewalt der Kirche übertragen hat, damit er bis zum Ende der Zeiten das Heilswerk fortsetze, das er für das Menschengeschlechtes am Kreuze vollbrachte, und daß er die Kirche somit teilnehmen lassen wollte an seinem einzigen und ewigen Priestertum (vgl. Pius XII., Menti nostrae vom 23. Sept. 1950; AAS 42 (1950), S. 659).

6. Die im Geist des Apostolischen Schreibens Motu Proprio “Ecclesia Dei adflicta” von Papst Johannes Paul II. (2. Juli 1988) errichtete Priesterbruderschaft St. Petrus bekennt ihre Treue zum Papst, der, gemäß den Worten des I. Vatikanischen Konzils (Pastor aeternus), “Nachfolger des heiligen Petrus, des Apostelfürsten, ebenso wie der Stellvertreter Christi, das Haupt der gesamten Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen ist” (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, Nr.22). “Jedes ihrer Glieder hat die Pflicht, dem obersten Kirchenfürsten als höchsten Vorgesetzten zu gehorchen” (vgl. can 590 §2).

c) Ziel der Bruderschaft

7. Das Ziel der Bruderschaft St. Petrus ist die Heiligung der Priester durch die Ausübung des Priesteramtes. Im besonderen will sie das Leben des Priesters auf das ausrichten, was wesentlich seine Daseinsberechtigung darstellt, nämlich auf das Heilige Meßopfer, in all seiner Bedeutung, mit allem, was daraus hervorgeht und allem, was damit verbunden ist.

8. Die Priesterbruderschaft St. Petrus hat die besondere Absicht, dieses Ziel durch treue Befolgung der “liturgischen und spirituellen Traditionen” zu erreichen, im Einklang mit den Bestimmungen des Motu Proprio vom 2. Juli 1988, das zu ihrer Gründung geführt hat.

9. Den Mitgliedern der Gesellschaft liegt es am Herzen, geistlich und materiell bestmöglich das Meßopfer vorzubereiten, “dieses große Geschenk des Göttlichen Erlösers” (Pius XII., Menti nostrae, op. cit., S. 659) Jesus Christus der “ewiger und anhaltender Quell unseres Priestertums in der Kirche” ist (Johannes Paul II., Brief an die Priester, 29.Februar 1980). Jene Mitglieder, die nicht Priester sind, sollen sich bemühen, auf dieses Ziel hin mitzuwirken durch die Verwirklichung ihrer spezifischen Berufung, die im Dienste des Priestertums steht.

d) Verwirklichung des Zieles

10. Die Bruderschaft widmet sich allen Werken der Priesterausbildung, ebenso allem, was in Bezug dazu steht; dies gilt in erster Linie für die Mitglieder der Gesellschaft, doch auch für andere Priesteramtskandidaten – mit der Zustimmung ihrer Bischöfe. Man wird darüber wachen, daß die Priesterausbildung ihr Hauptziel erreiche, die Heiligung des Priesters, die dank einer gesunden geistlichen und intellektuellen Formung erlangt wird.  Dies vor allem durch die sakramentale Gnade, die den Priester beständig heiligt, wenn er mit ihr zusammenwirkt, indem er sich der Mittel bedient, die ihm die Kirche im Konzilsdekret „Presbyterorum Ordinis“ (Nr. 18) vorlegt. Den so häufig von den Päpsten, Konzilien und vom Kirchenrecht wiederholten Wünschen und Vorschriften entsprechend gründen die philosophischen und theologischen Studien im Seminar hauptsächlich auf den Prinzipien und Methoden des heiligen Thomas von Aquin. Auf diese Weise können die Seminaristen mit Sorgfalt die modernistischen Irrtümer in Philosophie und Theologie vermeiden (vgl. Pius X., Pascendi: AAS 40 (1907), S. 596 ff.; Pius XII., Humani generis: AAS 42 (1950), S. 561 ff.; Paul VI., Mysterium fidei: AAS 57 (1965), S. 753 ff.).

11. Bezüglich der Priesterausbildung richtet sich die Bruderschaft nach den Bestimmungen der vom Heiligen Stuhl herausgegebenen “ratio studiorum”. Ein Direktorium wird die Studienordnung im Seminar in Übereinstimmung mit dem Recht genauer bestimmen.

12. Um die Heiligung des Klerus zu fördern, bietet die Bruderschaft St. Petrus den Priestern die Möglichkeit von Exerzitien und Einkehrtagen an. Die Niederlassungen der Gesellschaft könnten als Sitz für Priestervereinigungen in Frage kommen, oder als Orte für die Herausgabe von Zeitschriften, die sich der Heiligung der Priester widmen. Die Gesellschaft will bereitwillig alten, gebrechlichen oder sich in Schwierigkeiten befindlichen Priestern behilflich sein.

13. Die der Pfarrei ähnliche Seelsorge ist ein Werk, dem sich die Bruderschaft widmet, falls ein Bischof diesen Dienst in Anspruch nimmt. Diese Aufgaben werden Gegenstand von Übereinkünften mit den Diözesanbischöfen sein, damit es der Bruderschaft ermöglicht werde, ihr Apostolat entsprechend dem ihr eigenen Charisma auszuüben. Sie soll jedoch die anderen Formen der Seelsorge, die sich ihm anbieten, nicht vernachlässigen, und zwar immer entsprechend dem ihr eigenen Charisma.

14. Schulen, die soweit als möglich frei sind von Beeinträchtigungen weltlicher Art, werden von ihr unterstützt und unter Umständen von  Mitgliedern der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht (vgl. CIC. can. 796 ff.) gegründet werden. Aus diesen Schulen sollen Berufungen und christliche Familien hervorgehen.

15. Die Bruderschaft St. Petrus will die Berufung von Hilfskräften für den Dienst am Altar und für alles, was sich auf den Altar bezieht, fördern: Teilnahme an der Liturgie, an den Sakramenten, an der katechetischen Unterweisung, und ganz allgemein alles, was die Priester in ihrem Amt unterstützt (im Einklang mit dem Kanon 738 §2).