Gründungsdekret der Priesterbruderschaft Sankt Petrus

[Original: Latein]

PÄSTLICHE KOMMISSION ECCLESIA DEI
Prot.No.234/88

DEKRET

Die Pästliche Kommission Ecclesia Dei errichtet kraft besonderer vom Papst verliehener Vollmacht auf Bitten des Hochwürdigen Herrn Joseph Bisig die Priesterbruderschaft St. Petrus als Klerikergemeinschaft des Apostolischen Lebens Päpstlichen Rechts gemäss den Vorschriften des kanonischen Rechts durch dieses Dekret mt allen Rechtsfolgen.

Die Priesterbruderschaft St. Petrus setzt sich zum Ziel die Heiligung der Priester durch Ausübung des pastoralen Dienstes, vornehmlich durch die Gleichförmigkeit ihres Lebens mit dem eucharistischen Opfer und die Beobachtung der liturgischen und disziplinären Traditionen, die der Papst im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei vom 2. Juli d.J. anführt, das als Motu Proprio ergangen ist.

Eine derartige Errichtung hat auch das Recht, von dem can. 611 handelt, zur Folge.

Die Priesterbruderschaft unterliegt den Normen des CIC, den Anordnungen dieses Dekretes und den Konstitutionen sowie weiteren Vorschriften des Eigenrechts.

Den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Petrus und anderen Priestern, die in den Häusern der Bruderschaft zu Gast sind oder in ihren Kirchen den heiligen Dienst vollziehen, wird der Gebrauch der liturgischen Bücher gestattet, die bereits 1962 in Geltung waren.

Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus haben mit besonderer Sorgfalt auf die Gemeinschaft mit dem Bischof und dem diözesanen Presbyterium gemäß can. 679-683 bedacht zu sein, um die notwendige Einheit der Kirche so gut wie nur möglich zu fördern.

Ebenso müßen sie in Ausübung des pastoralen Dienstes die Vorschriften des Rechts beachten, besonders die Vorschriften, die die gültige und erlaubte Spendung des Bußsakramentes und der Eheschließung sowie die Eintragung in die Pfarrmatrikel…gemäß can. 535 § 1 betreffen.

Die von dieser Päpstlichen Kommission geprüften Satzungen der Priesterbruderschaft St. Petrus werden auf drei Jahre genehmigt.

Als Generaloberer der Bruderschaft wird gleichfalls auf drei Jahre der Priester Herr Joseph Bisig ernannt.

Im Hinblick auf die besonderen Umstände wird die Priesterbruderschaft St. Petrus bis auf weiteres bezüglich aller rechtlichen Folgen der Autorität des Apostolischen Stuhls unterstellt, dessen Organ diese Päpstliche Kommission ist.

Der Heilige Vater, Papst Johannes Paul II. hat dies anlässlich der Audienz für den unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 18. Oktober bestätigt und die Veröffentlichung des Gründungsdekretes der Priesterbruderschaft St. Petrus als Gesellschaft Apostolischen Lebens sowie die Anerkennung seiner Konstitutionen „ad experimentum“ angeordnet.

Ceci nonobstant toutes dispositions contraires.

Rom, Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 18. Oktober 1988.
AUGUSTIN Cardinal MAYER
Präsident

CAMILLE PERL
Sekretär